Ausführung zum Unterschied zwischen Recht und Gesetz

Seit Jahrtausenden, so die Geschichtsüberlieferung, ringt der Mensch um eine friedvolle Gesellschaftsstruktur. Dabei gab es immer wieder Phasen, in denen Völker dies recht gut erreicht hatten, offenbar jedoch dann zu Lasten von individueller Freiheit. Dieselbe Situation trifft auch heute wieder zu. Scheinbarer Frieden in den so genannten Erste Welt Ländern, hingegen Hunger, Kriege und Genozide im großen Rest der Welt. Einzig Naturvölker sind von diesem zerstörerischen Dasein aktiv ausgenommen, jedoch passiv betroffen. Naturvölker leben seit 1000en von Jahren in Einklang mit ihrer Umwelt und mit sich selbst. Jedoch, sobald deren Kultur mit den Errungenschaften einer modernen Kultur in Interaktion tritt, wird aufgrund des „importierten Fortschritts“ deren Basis durch den Verlust des natürlichen Bezugs zum Umfeld zerstört. Die hohe Anfälligkeit der Naturvölker ergibt sich aus deren langjährigen statischen Entwicklungsweg. So dürfte die Lösung darin zu finden sein, wie aus der Synthese von beiden „Welten“ eine konstruktive Weiterentwicklung in die nächste Entwicklungsebene herbeigeführt werden kann.

 

Dem vorausgeschickt folgende essentielle Erkenntnisse:

1) Niemand kann mehr Rechte weitergeben, als er selbst inne hat. Nur lebendiges kann Recht inne haben (in sich tragen, Mensch ist Grundrechtträger) und kann Rechte nur in dem Umfange weitergeben, wie es selbst Recht im Recht hat. Der Mensch ist Grundrechtträger und berechtigt, dieses Recht weiterzugeben, womit dieser dann Grundrechtverpflichtet ist (z.B. Staat mit Verfassung von Menschen)

2) Recht ist nicht justiziabel (justierbar)! Recht wie z.B. das Grundrecht eines Menschen ist kategorisch. Es gibt auch kein halb schwanger sein. Gesetze sind justiziabel, da Gesetze fiktiv (erdacht) sind.

3) Gesetze sind eine Fiktion. Gesetze werden von jemanden für jemanden als fiktive Vorgabe für eine "Spielregel" hingesetzt, woraus sich jedoch kein Recht ergibt oder ableiten lässt, noch dass diese Vorgabe(n) anzunehmen sind.

 

Definition von Rechtsbankrott laut juristischem Wörterbuch, Vahlen Verlag, Köbler, 15. Auflage: Rechtsbankrott ist das Unvermögen der Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit), und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)

Dieser Definition gibt es nichts hinzuzufügen, diese Situation des Rechtsbankrotts liegt heute offenkundig vor. Die Auflösung des Bankrotts liegt im genfer Abkommen (…Feststellung, von etwas abgekommen zu sein….) verborgen, wobei nur Menschen den Lösungsschlüssel in die Hand nehmen können, in dem sie sich ihr Grundrecht nehmen und auf Erden neu organisieren. Rechte in Anspruch zu nehmen, löst auch Pflichten aus. So ist das natürliche Gesetz der Dualität. Der Ausweg aus der Dualität ist die Neutralität, so wie bei einer Münze der Seitenrand.

Nichts, was nur Gesetz ist, hat Recht, jedoch, alles was Recht hat, kann auch Gesetz sein. Jegliches Recht, auch das Rechtssystem der Fiktion „Republik Österreich“, entsteht aus Glauben. Kein Gesetz kann ohne Recht zu Recht bestehen. Dabei kann nichts, insbesondere kein fiktives (weil vom Schöpfer, Mann/Weib erdachtes, eine Idee) Gesetz, zwischen dem Wesen auf Erden und seinem Schöpfer stehen, denn erst der lebendige Mens:ch kann Gesetze aus seinem Glauben hervorbringen. So kann kein Gesetz niemals über Gott dem Schöpfer bzw. dem Menschen dem Schöpfer-Anteil, gestellt werden. Jedoch ist über geschicktes Manipulieren gelungen, dass das auf die Erde gekommene Wesen vom Staatssystem (zuvor war es die Kirche) vereinnahmt wird, noch bevor es einen eigenen Willen hat und aus Selbst-Bewusst-Sein sein inhärentes Grundrecht leben kann. Der Trick ist jener, dem (multi-dimensionalen) Menschen eine (2-dimensionale) Person umzuhängen, mit welcher er sich identifiziert und dabei seine wahre Herkunft „vergisst“ und auch somit sein Grundrecht nicht in Anspruch nimmt. Nur als Grundrechtträger kann man beamtet sein, nicht als Person. Als Person ist man dann Rechtsunterworfen den Gesetzen eines Willensträgers, welche durch Bedienstete ausgeführt werden. So entsteht die Rechtlosigkeit, wie sie die Mensch-Person heute praktisch in Ohnmacht erfährt und einen Ausweg sucht, seine Menschlichkeit zu bewahren.

  • Rechtträger sind nur ganzheitliche Menschen mit Inhaber- und Urheberrechten
  • Rechtobjekte sind nur Gegenstände des Recht des ganzheitlichen Menschen
  • Rechtsubjekte sind als juristische Personen funktionale Narrenattribute, die sich an den fiktionalen natürlichen Personen (Personenobjekte) bereichern

Die heutige Welt ist eine Fiktion auf Erden mit verwalteten Fiktionen namens Personen und beruht auf einer großen Lüge und unheiligen Betrug gegenüber dem Menschen. Jeglicher Staat als juristische Person und damit Fiktion kann auch nur juristische Personen als Fiktion verwalten, keine lebendigen, mündigen Menschen. Dies ist Fakt und dies gilt es aufzulösen, um es den unmündig gehaltenen Menschen zu ermöglichen, sich von dieser unbewussten Unterwerfung zu lösen.

Personen entstehen nur auf Grund der Verletzung der Ganzheitlichkeit des Menschen durch die religiösen,  gewerkschaftlichen und politischen Verbände juristischer Personen.

Der Mensch trägt Sein Recht in Sich,

der Esel trägt die Last auf sich

und die Person ist schuldig und trägt die Schuld bei sich (Personalausweis)!

(Aufenthalt – und Fiktionsausweis)

Eine Nichtreduzierbare Komplexität wie sie ein Mens:ch darstellt ist ein irreduzibles, originäres und komplexes System, das aus mehreren zusammenpassenden und zusammenwirkenden Grundelementen besteht, die zur Grundfunktion beitragen, wobei das Entfernen oder neu Erfassen irgendeines der Teile dieser Elemente) bewirkt, daß das System effektiv zu funktionieren aufhört. Justiz ist daher kein Recht und kann folglich auch nicht Recht sprechen! Justiz kommt von justieren und genau tut man mit diesem vermeintlichen „Rechtsprechungssystem“. Und der Mensch kann als Person nicht funktionieren, sondern nur rechtlos sein. Jedoch kann der Mensch sich mit einer Person identifizieren und über dies so dann seine Rechte zurückstellen. Auch gilt, dass ein Staat ohne Grundrecht Berechtigung, die erst aus Menschen mit Grundrecht erwächst, kein Rechtstaat sein kann. Darum auch der Rechtsstaat mit dem s im Wort der Juristen (wo ist der Linksstaat?).

Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft
und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher Billigkeit.

Der geistig-lebendige Mensch kann in Treue glauben und ist Grundrechtträger,

Personen haben keinen Geist, sind weder lebendig, gläubig noch treu.

Aus diesem Grunde können Personen Gesetzen rechtsunterworfen werden.